Cannstatter Stolperstein-Initiative

Grete Hordan, spurlos verschwunden

Am Morgen des 1. Dezember 1941 verließ der erste Stuttgarter Deportationszug den Stuttgarter Nordbahnhof. Er brachte 1000 Juden aus Württemberg und Hohenzollern in dreitägiger Fahrt nach Riga. Grete Hordan aus Bad Cannstatt war mit auf diesem Transport. Ziel war das Lager Jungfernhof, wo Misshandlungen, Schwerstarbeit, Kälte, Hunger und Erschießungen die Abgeschobenen erwarteten. Von den 1000 Deportierten haben 28 diese Hölle überlebt. Grete Hordan blieb verschollen, sodass sie schließlich auf Mai 1945 für tot erklärt wurde, damit Vater und Bruder sie beerben konnten.

Grete Hordan war die Tochter des Kaufmanns Leib Rubenfeld aus Rybotycze Dobromil/Polen und seiner Frau Josefine. Das Paar bekam zwei Kinder, die in Heilbronn das Licht der Welt erblickten: 1906 der Sohn Schiga, 1907 die Tochter Grete. Die wenigen Auskünfte über Grete stammen aus Stuttgarter Adressbüchern und den Akten der Wiedergutmachung, sie ergeben das folgende, sehr unvollständige Bild ihres Lebens. Sie war verheiratet mit Wilhelm Hordan, der von Beruf Dentist und kein Jude war. Schon in den Zwanzigerjahren hat er sein Gewerbe in Stuttgart ausgeübt. Es ist unbekannt, wann das Paar geheiratet hat, aber die Ehe muss von relativ kurzer Dauer gewesen sein, denn Wilhelm Hordan starb im Januar 1936, als seine Frau 29 Jahre alt war. Schon 1932 war das Paar nach Cannstatt gezogen, wo es zunächst in der Brückenstraße wohnte, um diese Zeit das Haus auf der Altenburg 5 erwarb und alsbald bezog.

Der Tod ihres Mannes brachte Frau Hordan in eine schwierige Situation, denn mittlerweile wurde Antisemitismus nicht nur gepredigt, sondern auch praktiziert und sogar legalisiert. Ihr „arischer“ Mann konnte sie nicht mehr schützen, die Einnahmen aus seiner Praxis fehlten, und sie hatte keinen Beruf erlernt. Deshalb nahm sie einen Zahnarzt als Mieter auf und belegte einen Kurs als Modistin. Hierzu hat im Wiedergutmachungsverfahren ein Zeuge ausgesagt, sie habe dann auch eine entsprechende Stelle angenommen, sei aber bald wieder entlassen worden, „einmal als Jüdin, dann aber auch wegen ihrer körperlichen Behinderung, die Schwierigkeiten mit der Kundschaft ergaben“. Mit der körperlichen Behinderung ist gemeint, dass sie schwerhörig war und einen erheblichen Sprachfehler hatte. Kurz vor ihrer Deportation hat Frau Hordan noch einmal gearbeitet wie aus einer Mitteilung der Allgemeinen Ortskrankenkasse hervorgeht: Von 15. September bis 14. November 1941 betrug ihr Wochenlohn RM 34,08. Die AOK teilt allerdings auch mit, dass weitere Beschäftigungsverhältnisse nicht festgestellt werden konnten.

Zum Zeitpunkt dieser Beschäftigung wohnte Frau Hordan längst nicht mehr im eigenen Haus, sie hat es 1939 verkauft. Über die Motive dieses Verkaufs gingen nach dem Krieg die Meinungen weit auseinander. Der Erwerb sei rechtens gewesen, meinte die Käuferin, während der Anwalt ihres Vaters und ihres Bruders auf Rückgabe beharrte, weil der Verkauf unter Druck erfolgt sei. Vor Gericht behielt er Recht, das Haus musste den Angehörigen zurückgegeben werden.

Noch vor dem Verkauf hatte Grete Hordan ihre Möbel großenteils verkauft und sich selbst mit einem einzigen Zimmer begnügt, aber nach vollzogener Übereignung wohnte sie in „arischem“ Hausbesitz, wohl deshalb finden wir sie 1938 in der Eduard-Pfeiffer-Straße und ab 1939 in der Gutbrodstraße 89, wo in Erdgeschoss, Obergeschoss und erstem Stock 11 jüdische Parteien zusammengedrängt waren. Auf der Altenburg 5, Stolperstein verlegt am 17. September 2012In diesem „Judenhaus“ erhielt sie ein Rundschreiben der Jüdischen Kultusvereinigung, die von der Gestapo zynisch zur Mitwirkung an der Deportation ihrer Gemeindemitglieder gezwungen wurde. Das Schreiben vom 19. November 1941 informierte die ausgewählten Opfer, sie hätten sich ab Mittwoch, den 26. November in ihrer Unterkunft bereitzuhalten. „Jeder Versuch, sich der Evakuierung zu widersetzen oder zu entziehen, ist zwecklos und kann für die Betroffenen zu schweren Folgen führen.“ Das Schreiben schloss mit der Bitte, nicht zu verzagen, es bestehe Hoffnung, „dass auch diese neue und schwierigste Aufgabe gemeistert werden kann“. Diese Hoffnung speiste sich aus der Zusicherung, die Evakuierten würden im Osten angesiedelt. Um diese Lüge glaubhaft zu machen, war die Mitnahme von Werkzeugen, Öfen, großen Kochkesseln, Nähmaschinen, Sanitätskästen etc. angeordnet worden. Nichts von alledem gelangte nach Riga, weil die SS veranlasste, den damit beladenen Güterwagen in Stuttgart zurückzuhalten. Ein Schlaglicht auf die Behandlung ermordeter Juden noch in bundesrepublikanischer Zeit wirft eine Aktennotiz in den Wiedergutmachungsakten vom Januar 1954. Dort wird behauptet, dass Frau Hordan „nicht solchen Beschränkungen wie die übrigen Juden unterworfen war (sie führte zu keinem Zeitpunkt den zusätzlichen Namen Sara)“. Tatsächlich ist sie sogar im September 1940 wegen verspäteter Annahme des Namens Sara zu einer Geldstrafe von RM 15, ersatzweise drei Tage Gefängnis verurteilt worden. Und selbstverständlich war sie wie alle anderen Juden in den halbjährlich neu erstellten Judenlisten registriert. Als ob die Gestapo auch nur die kleinste Ausnahme geduldet hätte. Die Aktennotiz unterstellt weiter, Frau Hordan habe ihr Anwesen vor allem deshalb veräußert, um flüssiges Geld zu erhalten, weil ihre Lebensführung nicht gerade einfach war. Womit die Weigerung des Autors bewiesen ist, die ungeheuren Einschränkungen jüdischen Lebens während der NS-Zeit zur Kenntnis zu nehmen. Dass seine Behauptung en passant auch das Urteil in Frage stellt, mit dem Frau Hordans Angehörigen ihr Haus zugesprochen wurde, mag Absicht gewesen sein oder auch nicht.

© Text: Cannstatter Stolperstein-Initiative, Rainer Redies
© Bild: Anke Redies

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