Cannstatter Stolperstein-Initiative

Ernst Reichenberger: Zahnarzt und Lebenskünstler

Mit dem Glück schien Ernst Reichenberger in festem Bunde zu sein. In sehr jungen Jahren macht er sich als Zahnarzt selbstständig und hat Erfolg. Früh heiratet er und kann von der reichen Mitgift seiner Frau ein schönes Haus erwerben. Er wird Familienvater und umgibt sich mit Freunden zur Pflege moderner Musik. Umso dramatischer verläuft der in den Tod führende Absturz, den die Nazis ihm und allen Juden zugedacht haben.

Ernst Reichenberger, undatiert.Man schrieb das Jahr 1943, der Aufstand im Warschauer Getto stand unmittelbar bevor, als der Oberfinanzpräsident Württemberg am 14. April in der Kernerstraße 11 eine Flurgarderobe im Schätzwert von RM 18,— sicherstellte. Schon am 31. März hatte die Deutsche Bank das dem „umgesiedelten“ Herrn Dr. Ernst Reichenberger verbliebene Vermögen, RM 11.247,73, als Beauftragte des Reichsministers der Finanzen an die Oberfinanzkasse des besagten Oberfinanzpräsidenten überwiesen. Entsprechende Auskunft erteilt sie im Januar 1953 – es ging inzwischen um Wiedergutmachung! – und verwendet ohne Umschweif den Euphemismus „umgesiedelt“.

In Wirklichkeit war Ernst Reichenberger keineswegs umgesiedelt, sondern am 1. März ins jüdische Gemeindehaus in der Hospitalstraße befohlen und von dort nach Auschwitz deportiert worden. Ob er die Reise überstanden hat, ob er beim Empfang an der Rampe niedergeknüppelt wurde oder in der Gaskammer endete, kann bis heute niemand mit Sicherheit sagen. Das Amtsgericht Cannstatt hat im November 1946 sein Todesdatum auf den 9. Mai 1945 festgelegt, den Tag, an dem Generalfeldmarschall Keitel in Karlshorst die deutsche Kapitulation wiederholte. Später haben spitzfindige Juristen im Rahmen der Wiedergutmachung befunden, der 63-Jährige müsse „unmittelbar nach seiner Ankunft einer der Selektionen zum Opfer gefallen“ sein und habe „offensichtlich den 30.4.1943 nicht überlebt.“ Um diese Entscheidung wurde lange gerungen. Sie hat der Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches die Entschädigung für 25 Monate Freiheitsentzug à DM 150,— erspart. Es fehlte nicht an Paragraphen, diesen Spruch zu untermauern, wohl aber fehlte es an Menschlichkeit und der Einsicht, dass ein unfassbares Verbrechen durch juristisches Gefeilsche zur bürokratischen Routine zurechtgestutzt wurde.

Als Ernst Reichenberger sich in der Hospitalstraße einfinden musste, war es gerade acht Jahre her, dass ihm „zur Erinnerung an den Weltkrieg 1914/18 das von Reichspräsident Generalfeldmarschall von Hindenburg gestiftete Ehrenkreuz für Frontkämpfer“ verliehen worden war. Die von Stuttgarts Polizeipräsident Rudolf Klaiber unterzeichnete Urkunde datiert vom April 1935. Am Ersten Weltkrieg hat Ernst Reichenberger für sein Land teilgenommen, das ihn ein Jahrzehnt später ermordet hat.Zu diesem Zeitpunkt waren die jüdischen Beamten aufgrund sattsam bekannter Gesetze bereits in den Ruhestand versetzt, aber konnte einer ahnen, was ihm bevorstand, wenn er nach so langer Zeit für mehr als drei Jahre Kriegsdienst ausgezeichnet wurde? Wohlgemerkt „in Namen des Führers und Reichskanzlers“!

Im Jahre 1938 müssen Ernst Reichenberger die letzten Illusionen vergangen sein. Im August meldet sich die Württembergische Industrie und Handels-Beratungs- und Vermittlungszentrale und fragt an „ob Sie nicht im Hinblick auf die neue Regelung für Ärzte, die auch für Zahnärzte zu erwarten steht, bereit sind Ihre Praxis zu verkaufen.“ Denselben Vorschlag macht tags darauf die Stuttgarter Niederlassung einer Mannheimer Auskunftei. Als unübersehbares Fanal ging dann am 10. November die Cannstatter Synagoge in Flammen auf, sie lag in derselben Straße wie Reichenbergers Wohnhaus, kaum 200 m entfernt. Nun machte staatlicher Terror auch vor Personen nicht mehr Halt: Am 12. November fand sich Reichenberger als “Schutzhäftling” in Dachau, wo er einen Monat festgehalten wurde und nur gegen das Versprechen baldiger Auswanderung freikam. Kaum aus dem Konzentrationslager zurück, erhielt er noch im Dezember den Bescheid über Judenvermögensabgabe. Mit dieser „Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit“ ließ sich bekanntlich das Deutsche Reich sein als „Reichskristallnacht“ beschönigtes Verbrechen bezahlen. Ernst Reichenberger mit seiner Frau Meta, undatiert.Wie für alle jüdischen Zahnärzte wurde im folgenden Jahr auch für Dr. Reichenberger der wirtschaftliche Ruin zur Gewissheit. Allerdings war er, als ihm die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands aufgrund der VO vom 17.01.39 den Entzug der Approbation mitteilte, bereits zur Auswanderung in die Vereinigten Staaten entschlossen. Von allen Bedingungen des Einwanderungslandes abgesehen, die zunächst erfüllt sein mussten, stand der Verwirklichung dieses Planes zunächst entgegen, dass Frau Meta Reichenberger schwer zuckerkrank war, so schwer, dass auch die Amputation eines Beines sie nicht zu retten vermochte. Sie starb am 19. März. Ihren Schmuck, zumal ihren Brautschmuck, hatte sie ihrer Tochter vermacht. Deren „arischer“ Mann, Rechtsanwalt von Beruf, machte gegenüber dem Reichswirtschaftsministerium rechtliche Gründe geltend, wonach für diesen Nachlassteil keine Ablieferungspflicht bestehe. Die knappe Antwort aus Berlin wies diesen Rettungsversuch zurück und schloss mit dem Hinweis, diese Entscheidung sei endgültig.

Nicht ganz so endgültig war das Berufsverbot. Im Februar 1939 wurde Dr. Ernst „Israel“ Reichenberger vom Reichsminister des Innern widerruflich erlaubt, zahnärztlich zu arbeiten. Der Hinweis erübrigt sich fast, dass dieser Erlaubnis Einschränkungen folgten. Jedoch lohnt es, die demütienden Schikanen genauer anzusehen, die von der Kassen-Zahnärztlich Vereinigung alsbald auf zwei eng beschriebenen Seiten bürokratisch-detailverliebt mitgeteilt wurden. Das liest sich beispielsweise so: „Das in der Auflage 6 in der Genehmigungsurkunde des Herrn Reichsministers des Innern genannte Schild ist ausschließlich in der Größe 30x25 cm anzufertigen. Die Grundfarbe ist himmelblau. Das Schild führt in schwarzer Schrift den Namen, darunter die Sprechstundenzeiten, darunter den in Auflage 6 genannten Zusatz‚ ‚Zugelassen zur Behandlung jüdischer Zahnkranker’. In der linken oberen Ecke ist eine zitronengelbe, kreisförmige Fläche mit einem Durchmesser von 5 cm anzubringen, in der der blaue Davidstern mit einer Dreieckshöhe von 3½ cm erscheint.“ Das Wohnhaus in der König-Karl-Straße, dass Ernst Reichenberger dem Zugriff der NS-Behörden entziehen konnte.Dieses Schild muss Ernst Reichenberger an seinem Haus König-Karl-Straße 24 angebracht haben, das in der Erlaubnis des Reichsministers als Wohnsitz genannt wird. Um das noble Haus seiner Familie zu erhalten, übertrug er es im August 1939 auf seinen “arischen” Schwiegersohn. Er selbst durfte nur noch Wochen dort wohnen, da die “Regelung der Mietverhälltnisse mit den Juden in Stuttgart bestimmte, dass Juden in “arischem Hausbesitz” sich spätestens bis 1. Dezember 1939 “in jüdischem Hausbesitz einzumieten” hatten. Ernst Reichenbergers nächste Adresse, der in den kommenden Jahren noch mehrer folgen sollten, lautete Klopstockstraße 51. Wie es um seine Praxis stand. geht aus einem leider undatierten Lebenslauf hervor, der vermutlich seinem Einwanderungsantrag vom Sommer 1939 beigefügt war: „As I am only allowed to treat jewish patients, whose number owing to emigration is decreasing from day to day, my practice will soon cease to exist.“ Im Dezember war es so weit, wie aus einer handschriftlichen Mitteilung Ernst Reichenbergers an das Finanzamt hervorgeht. Dementsprechend sank sein Einkommen rapide. Musste er 1940 noch RM 5.580,— Einkommenssteuer entrichten, sah in den folgenden Jahren selbst das Finanzamt keine Handhabe mehr, ihm etwas abzupressen. Die Bescheide von 1941 und 1942 weisen kein steuerbares Einkommen mehr aus. Um sich über Wasser zu halten, verdingte Reichenberger sich bei seinem früheren Zahntechniker für monatlich RM 140,—als Hilfsarbeiter. Mit der Deportation seiner in Karslruhe lebenden Schwester hatte er zwischenzeitlich zu allen Sorgen einen weiteren schweren Schlag hinzunehmen. Überraschend dann, dass er im Juni 1942 erneut die widerrufliche Erlaubnis zur Berufsausbildung erhielt. Wie prekär seine Lage weiterhin blieb, geht aus einem Schreiben vom Juni 1942 an den Herrn Oberfinanzpräsident Württemberg hervor: „Mein monatlicher Freibetrag beträgt jetzt RM 200,—. Ich bin […] wieder als Zahnbehandler zugelassen. Infolgedessen habe ich fortgesetzt Ausgaben kleineren und größeren Umfangs zu machen, teils zur Anschaffung von Materialien, teils zu sonstigen laufenden Zwecken der Praxis, die ich naturgemäß regelmäßig sofort in bar bezahlen muss. Mein Freibetrag ist bisher ohne Berücksichtigung dieser Ausgaben berechnet. Ich bitte daher um Erhöhung meines Freibetrags auf monatlich RM 300,—.“ Wohlgemerkt 300,— Reichsmark aus dem eigenen Vermögen! Der Herr Oberfinanzpräsident Württemberg hat sich in einem Anfall von Großmut dazu hinreißen, dieser Bitte zu entsprechen, ließ aber mitteilen „dass die Festsetzung auf 300,— Mark monatlich eine endgültige ist und weitere Anfragen in dieser Hinsicht unbearbeitet zu den Akten genommen werden.“ Die erneute zahnärztliche Tätigkeit war die Konsequenz des Freitodes von Dr. Hugo Rosam, dessen Praxis Reichenberger übernahm. Zu den Patienten dieser Zeit gehörte Alfred Marx, der 1955 dem öffentlichen Anwalt für die Wiedergutmachung mitteilte, Reichenberger habe seine Praxis in dem der jüdischen Kultusvereinigung gehörigen Hause Hospitalstraße 34 ausgeübt, also in unmittelbarer Nachbarschaft der jüdischen Kultusvereinigung, Hospitalstraße 36, wohin am 1. März 1943 eine kleine Gruppe Juden befohlen wurde, um den Weg nach Auschwitz anzutreten.

Und die Auswanderung? Sie scheiterte, weil beim German-Jewish Aids Committee der Antrag von Dr. Ernst Israel Reichenberger nicht bearbeitet wurde, wohl aber eines Herrn Dr. Arthur Israel Reichenberger. Vermutlich hat der Bearbeiter die Vornamen überlesen, nur den Namen Dr. Reichenberger gelesen und die Angelegenheit für erledigt angesehen.

Wie eine Glücks- und Erfolgssträhne wirkt das gewaltsam beendete Leben Reichenbergers bis 1. April 1933, dem Tag, an dem vermutlich auch seine Praxis von SA-Trupps boykottiert wurde. In Karlsruhe, wo er zur Welt kam und den Namen Isidor erhiel, ging er zur Grundschule, anschließend aufs Gymnasium, das er siebzehnjährig mit der Primareife verließ. In Freiburg und HeidelbergStudent Ernst Reichenberger (rechts) mit zwei Heidelberger Kommilitonen. hat er dann Zahnmedizin studiert und schon 1899, gerade mal zwanzig Jahre alt, die Approbation erlangt. Es folgten Assistentenjahre in Berlin, München und Stuttgart. 1903 lässt Reichenberger sich in der damaligen Oberamtsstadt Cannstatt nieder. Um Assimilation bemüht, legt er den jüdisch klingenden Vornamen Isidor ab und nennt sich fortan Ernst. Später, als ihm der Name Israel aufgezwungen wird, will er wieder auf Isidor heißen, aber vergebens: Isidor zählte nicht zu den vom NS-Regime festgelegten jüdischen Vornamen, die von der Pflicht befreiten, sich Israel zu nennen.

In Cannstatt wohnt und ordiniert Ernst Reichenberger zunächst in der Eisenbahnstraße, aber schon 1906 verlegt er sein „Atelier“ in die vornehme König-Karl-Straße. 1908 kann er sich eine separate Wohnung in der Daimlerstraße leisten, und schon 1911 weist ihn das Adressbuch als Eigentümer des noblen Hauses König-Karl-Straße 24 aus, wo er fortan wohnt und ordiniert.

Alfred Marx hat sich später erinnert, dass Reichenberger „einer der besten Zahnärzte von Stuttgart war“. Dass schon der 27-Jährige Hausbesitzer wird, verdankt er allerdings weniger seiner zahnärztlichen Kunst als seiner Liebe zu Meta Lindauer. Die Hochzeit der beiden wurde im Cannstatter Kursaal ausgerichtet. Ein Blick auf das üppige Menu lässt vermuten, dass die beiden ihren Hochzeitstag genossen haben. Weil Brautvater Salomon Lindauer, seiner Tochter 100 000 Mark am Hochzeitstag zahlbares Heiratsgut in den Ehevertrag geschrieben hat, darf man überdies davon ausgehen, dass Ernst und Meta zuversichtlich in die Zukunft geblickt haben! Der Betrag entspricht in etwa einer Million Euro und ermöglichte Kauf und großzügigen Umbau des Hauses in der König-Karl-Straße, das bald zum Treffpunkt eines fröhlichen und musikbegeisterten Freundeskreises wurde. Man spielte Brahms und Pfizner, Schubert und Hugo Wolf. In der beneidenswert heiteren Atmosphäre, die das Gästebuch der Reichenbergers bezeugt, wurde die 1907 geborene Tochter Gretel groß. Sie entging dank privilegierter „Mischehe“ der Deportation. Seinem Schwiegersohn konnte Reichenberger 1939 nach dem Tod seiner Frau das Haus in der König-Karl-Straße überschreiben, sodass wenigstens für dieses eine Mal der Oberfinanpräsident Württemberg das Nachsehen hatte.
König-Karl-Straße 24, Stolperstein verlegt am 29. April 2006.

© Text: Rainer Redies, Cannstatter Stolperstein-Initiative
© Bilder: Familienarchiv Dorschel, Anke Redies

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